Individuelle Lösungen für Ihre Sehanforderungen.
Wörtlich übersetzt bedeutet Low Vision „wenig sehen“. Das Gebiet Low Vision beschäftigt sich mit der Versorgung von Sehbehinderten und blinden Menschen, wenn eine Brille nicht mehr ausreicht. Dabei gibt es nicht das eine Hilfsmittel, welches universell in allen Bereichen angewendet werden kann. In Abhängigkeit der vorliegenden Augenerkrankung und der gewünschten Tätigkeit stehen unterschiedliche Hilfsmittel zur Verfügung. Daher ist das Ziel einer Low Vision-Beratung eine individuelle Lösung für Ihre Sehanforderungen zu finden. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin.
Sie möchten das Beratungsangebot Low Vision unterstützen?
Spendenkonto bei der Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE 64 3702 0500 0003 5744 00
BIC: BFSEDE33XXX
Verwendungszweck: Spende Sehhilfen
Aufgaben
- Beurteilung der Sehfunktion
- Bestimmung des Vergrößerungsbedarfes
- Individuelle Lösungen für Ihre Sehanforderungen
- Produkte verschiedener Hersteller
- Beratung zum Thema Licht und Beleuchtung
- Erprobung der Hilfsmittel
- Versorgung mit dem für Sie geeigneten Hilfsmittel
Angebotene Hilfsmittel
- Optisch vergrößernde Sehhilfen
- Handlupen
- Einschlaglupen
- Standlupen
- Hellfeld- und Visolettlupen
- Lesestäbe
- Klemmlupen
- Umhängelupen
- Lupenbrillen
- Teleskope wie z.B. Monokulare
- Elektronisch vergrößernde Sehhilfen
- Elektronische Lupen
- Transportable Bildschirmlesegeräte
- Bildschirmlesegeräte
- Stationäre und mobile Vorlesegeräte
- Komfort- und Kantenfilter
- Beleuchtung
Wir beraten Sie gern…
Die Beratungen werden in den Räumlichkeiten des Landeshilfsmittelzentrums Dresden (Louis-Braille-Str. 6, 01099 Dresden) angeboten. Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, bitten wir Sie, einen Termin zu vereinbaren.
Ihre Ansprechpartnerinnen vor Ort
Sandra Schurig, M.Sc
Abteilungsleiterin Sehhilfen/Low Vision und Optometristin
Telefon : +49 (351) 80 90 616
Mobil: +49 (176) 95 48 17 39 (auch WhatsApp)
E-Mail
Sylvie Friedrich
Beraterin Sehhilfen/Low Vision
Telefon : +49 (351) 80 90 620
Das Beratungsangebot wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes und weiteren Fördermittelgebern.